Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Sozialassistenz, Kinderpflege) plus Fachoberschulreife
oder: erfolgreicher Abschluss der – Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder der – Höheren Berufsfachschule Sozial und Gesundheitswesen
oder: Hochschulzugangsberechtigung (AHR /FHR) plus einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von sechs Wochen in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit oder FSJ bzw. Bundes-Freiwilligendienst