Fachoberschulreife (FOR) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikation) – unabhängig von der zuvor besuchten Schulform.
Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe EF für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums.
Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) in der Fachhochschule für Gesundheit und Soziales erworben haben, können unabhängig von vorherigen Schulabschlüssen in die Jahrgangsstufe 12 aufgenommen werden.
Sie müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Französisch) mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.